Belgien.

 

Rechtsanwalt Ralph Lentz Tätigkeitsschwerpunkte:
Anwaltskanzlei Lentz Verkehrsrecht
Aachener Straße 70 Eintreibung
B-4700 Eupen Zivilrecht
Tel. +32 87 74 49 87  
Fax + 32 87 74 49 13 Interessensschwerpunkte:
Schadensersatzrecht
eMail: lentzralph@lentz-rechtsanwalt.be Handelsrecht
ralphlentz.adac-vertragsanwalt.de

 

Anwaltsgebühren:
In Belgien besteht für Rechtsanwälte keine Gebührenordnung, so dass eine Honorarvereinbarung vor Beauftragung sehr empfehlenswert ist. Das übliche Rechtsanwaltshonorar beziffert sich auf 10% bis 15% des Streitwerts, bei hohen Streitwerten auch niedriger. Es wird auch auf Stundenbasis abgerechnet, z.B. in Strafsachen, in denen es keinen Streitwert gibt.
Kosten:
In Gerichtsverfahren hat die unterlegene Partei ausschließlich die Gerichtskosten zu tragen. Die Rechtsanwaltskosten trägt - auch die obsiegende Partei - jede Partei selbst, sofern diese nicht gesondert als Schadensersatz geltend gemacht werden.
Zulassung:
Rechtsanwälte in Belgien werden durch die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer (Ordre des Avocats) der jeweiligen Landgerichtsbezirke (Arrondissements judicaires) zugelassen. Das Arrondissement judicaire ist Sitz des Landgerichts (Tribunal de Premiere Instance) und dessen regionaler Untergliederungen. Die regionalen Rechtsanwaltskammern (Ordres) sind in entweder der flämischen Kammer angeschlossen oder der französischsprachigen und deutschsprachingen Kammer.
Zuständigkeit:
In Belgien gibt es keine örtliche, sachliche oder instanzielle Beschränkung der Vertretungsbefugnis, d. h., belgische Rechtsanwälte dürfen vor allen belgischen Gerichten auftreten.